Ausfallssicherung für die Servolenkung

Vorgeschrieben gem. § 38 Abs. 3 der StVZO

Wird benötigt, wenn man beim Lenken auf eine modifizierte Servounterstützung angewiesen ist.
Diese Zusatzeinrichtung wurde konzipiert, um behinderten Autofahrern in jeder Situation ein sicheres fahren zu gewährleisten.
Behinderte Autofahrer, die auf eine Servounterstützung angewiesen sind, ist es nicht möglich bei Motorausfall durch irgend welche Ursachen (z.B. Benzinmangel) oder durch reißen des Antriebkeilriemens der Servopumpe das Fz. noch sicher zu führen.
Dies kann zu einem folgenschweren Unfall führen.
Bei einem Motorausfall tritt an Stelle der Original-Servopumpe eine elektro-hydraulische Pumpe, die dann die Servounterstützung gewährleistet.
Diese elektro-hydraulische Pumpe wird über eine Elektronik am 12 Volt Bordnetz des Fz. angeschlossen und ist nach Druckabfall der Original-Servopumpe aktiv.


Die besonderen Merkmale dieser Ausfallssicherung sind:
  • Einbaubar in fast alle Fz. mit Servolenkung (wenn genügend Platz vorhanden).
  • Universal-Einbausatz lieferbar.

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