Wenn die Armkraft für die "normale" Servolenkung nicht mehr ausreicht.
Benötigt, wenn die geringen Armkräfte für die Betätigung der Original-Servolenkung nicht mehr ausreichen. Die Lenkkraft der "normalen" Servolenkung im Durchschnitt von ca. 30 N wird auf bis zu 10 N Lenkkraft für die sogenannte "Behindertenlenkung" reduziert.
Durch diese "Modifizierung" wird wieder ein sicheres fahren für die behinderte Person ermöglicht.
Bei einer solchen "Modifizierung" der Original-Servolenkung ist auch eine Ausfallssicherung gem.§ 38 Abs 3 der StVZO notwendig.