Gemäß neuer TÜV-Richlinien
Rechts und links am Lenkrad zu montieren.
Die Drehgabel gewährleistet auch bei Wegfall der Fingerfunktion ein sicheres Lenken. Die Drehgabel kann folgender Maßen abgenommen werden:
Durch die neuen TÜV-Richtlinien wird festgelegt, daß bei Fahrzeugen, die mit einer Lenkraddrehgabel ausgerüstet sind, diese versenkbar, abklappbar oder abnehmbar sein muß, wenn ein nicht Körperbehinder das Fahrzeug fahren will.
Diese Lenkraddrehgabel entspricht genau diesen Richtlinien, sie läßt sich mittels Steckachse schnell abnehmen und wieder aufstecken.
Durch Druck auf das mittlere Teil der Drehgabel und gleichzeitigem ziehen wird diese von der Halterung gelöst.