Durch die neuen TÜV-Richtlinien wird festgelegt, daß bei Fahrzeugen, die mit einem Lenkraddrehknopf ausgerüstet sind, diese versenkbar, abklappbar oder abnehmbar sein müssen, wenn ein nicht Körperbehinderter das Fahrzeug fahren will. Der Drehknopf kann folgender Maßen abgenommen werden:
Dieser Lenkraddrehknopf entspricht genau diesen Richtlinien, er läßt sich mittels Steckachse schnell abnehmen und wieder aufstecken.
Die Halterung des Drehknopfs bleibt dabei am Lenkrad, denn sie stört nicht.
Durch Druck auf das mittlere Teil des Drehknopfs und gleichzeitigem ziehen wird dieser von der Halterung gelöst.